aon logoaon logo

Unfall-/Rechtsschutz-/Haftpflicht-Versicherung 2026 - nur für Mitglieder der Kulturvernetzung Niederösterreich

Antragsteller

Versicherungsdauer

Versicherungsumfang

Jahresprämie = 90,00€
Jahresprämie = 50,00€
VSU = Versicherungssumme

Zahlungsart

Zahlart
Überweisung

Zahlung per Überweisung auf IBAN: AT70 1100 0032 7055 0100 (BIC: BKAUATWWXXX), UniCredit Bank Austria AG, lautend auf: AON Austria GmbH
Verwendungszweck: Antrag NR. (siehe PDF) vom 02.12.2025

Datenschutzhinweis und AGB

Aon Austria GmbH:
Auf dieser Seite finden Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen .

Niederösterreichische Versicherung AG:
Mit Zustimmung zu diesem Versicherungsvertrag wird auch die Zustimmung erteilt, dass die Niederösterreichische Versicherung AG als Risikoträger und Versicherer auftritt und die Daten an diese weitergegeben werden dürfen.
Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Datenschutz | nv.at .

Zustimmungserklärungen

Versicherungsbedingungen und -unterlagen:
Die Versicherungsbedingungen finden Sie auf diesen Seiten: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Unfallversicherung

Ich stimme ausdrücklich zu, dass alle Versicherungsbedingungen, Versicherungsurkunden nach Maßgabe des § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sowie Erklärungen und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem von mir abgeschlossenen Vertrag rechtswirksam an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden bzw. auf der Homepage der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH zum Download bereit stehen. Ich verfüge über einen regelmäßigen Zugang zum Internet. Sowohl ich als auch der Versicherer werden Änderungen in Bezug auf den Internetzugang sowie die E-Mail-Adresse bekannt geben. Die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation kann von mir oder dem Versicherer jederzeit widerrufen werden.

Erst- bzw. Einmalprämie:
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) die Erst- bzw. Einmalprämie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages einbezahlt sein muss. Andernfalls ist der Versicherer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Erst- bzw. Einmalprämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles und nach Ablauf der 14-tägigen Frist noch nicht bezahlt, ist der Versicherer im Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Verschulden verhindert war.